Das Internet – ein rechtsfreier Raum?

1. November 2009

Damit der MP3-Player kein Raubkopienträger wird: respect@copyright zeigt Jugendlichen auf, weshalb Urheberrechte wichtig sind.

Verlage und Urheberrechtsgesellschaften laufen Sturm gegen die Gratiskultur im Internet. Bild, Ton, Text: Wie gefunden, so heruntergeladen, kopiert, weitergegeben. Was muss eine Lehrperson beachten, wenn sie Inhalte aus dem Internet im Unterricht nutzt?

Google scannt Millionen von Büchern ein und stellt deren Inhalt kostenlos zur Verfügung, neueste Hollywood-Produktionen stehen bereits vor der Premiere zum illegalen Download bereit, aktuelle Songs werden in Peer-to-Peer-Netzwerken von Festplatte zu Festplatte kopiert. Nüchtern betrachtet scheint es mit dem Urheberrecht im Internet nicht allzu weit her zu sein. Experten gehen von zweistelligen Milliardenbeträgen aus, die den Verlags- und Urheberrechtsgesellschaften durch Raubkopien und illegalen Datentausch bisher entgangen sind. Als Inbegriff und Laufrad der globalen Vernetzung zeigt das Internet hier seine hässliche Fratze: Wenn Dateien einmal online sind, verbreiten sie sich schnell, werden auf andere Webserver kopiert und lassen sich nicht einfach so löschen. 

Neue, verbindlichere Copyright-Modelle versprechen sich Verlage von Digital Rights Management (DRM). DRM-Systeme arbeiten mit „digitalen Wasserzeichen“ und geben jeder Datei, beispielsweise einem Musikstück, eine Berechtigung mit auf den Weg. Diese Berechtigung kann der Nutzer nur durch einen Code freischalten. Bisher hat sich DRM aber nicht durchgesetzt, zu gross ist die Kritik, da der Nutzer eingeschränkt wird und Inkompatibilitätsprobleme zwischen verschiedenen Abspielgeräten bestehen.

Einen anderen Ansatz verfolgen die Initianten von Creative Commons (www.creativecommons.ch). Diese Non-Profit-Organisation publiziert verschiedene Lizenzverträge, damit Autoren Werke, die sie im Internet veröffentlichen, schützen können. Dabei werden viele Abstufungen gemacht – von Lizenzen, die mit bestehendem Urheberrecht identisch sind bis hin zu Lizenzen, die eine freie Nutzung erlauben. Doch auch hier gilt: Eine Lizenz ist nur etwas wert, wenn sie in der „Netz-Realität“ auch entsprechend eingehalten wird.

Spielraum in der Schule

Wie Lehrpersonen Inhalte aus dem Internet im Unterricht nutzen dürfen, fasst das thematische Dossier „Das Urheberrecht im Bildungsbereich“ von Educa zusammen (www.educa.ch). Dort finden sich neben rechtlichen Hinweisen auch diverse Fallbeispiele. Lehrpersonen dürfen Texte, Bilder, Töne, Musikstücke, Illustrationen, Filme oder Software aus dem Internet im Unterricht verwenden. Immer vorausgesetzt, dass diese Inhalte von einem frei zugänglichen, legalen Internetauftritt stammen. Deshalb ist es wichtig, das Impressum einer Website, von welcher man etwas herunterladen möchte, zu überprüfen. Auch erlaubt ist das Ablegen von Unterrichtsmaterial mit Inhalten aus dem WWW im schuleigenen Intranet. Bietet man dieses jedoch auf einer öffentlichen Website oder auf einem Bildungsserver an, muss man die Urheberrechte für alle Bestandteile des Inhalts besitzen oder die Berechtigung(en) dazu einholen. Eingeschränkter ist das Speichern von Fernsehsendungen oder Filmen auf schuleigenen Servern: Handelt es sich um Ausschnitte einer Sendung, ist dies zulässig, nicht zulässig ist dagegen das Abspeichern vollständiger oder weitgehend vollständiger Aufzeichnungen. Eine gute Linksammlung zum Urheberrecht im Schulalltag stellt das Lehrmittel Medienkompass bereit (www.medienkompass.ch, Rubriken: „Der Urheber hat Recht“ sowie „Mein Werk, dein Werk“). Auch auf medienbildung.ch wird informativ auf die Aspekte des Urheberrechts eingegangen (www.snurl.com/sloav).

Immer wieder heiss diskutiert wird die Frage, inwieweit Lehrpersonen aus Lehrmitteln kopieren dürfen. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV lancierte Ende Oktober die Kampagne „Fair kopieren! Urheberrecht achten.“ (www.fair-kopieren.ch). Die Kampagne will vier  Verhaltensregeln vermitteln: Lehrpersonen sollten nur Ausschnitte aus Lehrmitteln kopieren, diese Kopien nur im eigenen Unterricht einsetzen, für den internen Gebrauch ausschliesslich im Intranet veröffentlichen und in Urheberrechtsfragen den Verlag konsultieren. Um auch Jugendliche bezüglich Copyright zu sensibilisieren, haben die Schweizer Urheberrechtsgesellschaften bereits vor drei Jahren die Veranstaltungsreihe respect@copyright ins Leben gerufen (www.respectcopyright.ch). Diese besucht Schulen und zeigt aus der Sicht eines Musikers auf, was hinter Urheberrechten steckt.

Auch Bücher wandern ins Netz

Wenn von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Rede ist, denken die Wenigsten an Bücher, die davon betroffen sein könnten. Ganz anders in China: Dort kämpfen Verlage damit, dass ihre Bücher eingescannt und im grossen Stil illegal verbreitet und ausgedruckt werden. Das Internet als Mittel zur Leseförderung, wenn auch nicht im Sinn und Geist der Erfinder und der Verlage. Der Leseförderung in der Schule, Thema dieser Ausgabe von Bildung Schweiz, widmet sich das Portal www.lesen-in-deutschland.de. Es kommen insbesondere Hinweise zu speziellen Leseorten, zur Leseforschung oder zu Lesetipps zur Sprache. Eine umfassende, aktuelle Linksammlung hält lehrer-online.de bereit (www.snurl.com/slr7g). Geordnet nach Schulstufe werden Lese-Projekte aus dem Schulalltag vorgestellt. Die erste Adresse für Leseförderung in der Schweiz ist www.sikjm.ch, die Online-Präsenz des Schweizerischen Instituts für Kinder- und Jugendmedien.

Ausführlichere Linktipps zur Leseförderung sind im Bildungsnetz der Mai-Ausgabe 2007 von Bildung Schweiz zu finden (www.snurl.com/slpzn). 

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