Lizenz ist nicht gleich Lizenz

1. März 2022
Lizenz ist nicht gleich Lizenz

Die Bildsuchmaschine Openverse führt nur Bilder auf, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht sind. (Screenshot: Openverse, Foto: lionel.fellay)

Bilder, Texte, Grafiken: Für den eigenen Unterricht können Lehrpersonen den Fundus des Internets ausschöpfen und nutzen. Komplizierter wird es, wenn man Arbeitsblätter online zur Verfügung stellt.

Den Lee- und Luveffekt erklären? Schnell ein Bild gegoogelt und schon ist der Einstieg ins Thema geschafft. Die Fülle an brauchbaren Illustrationen ist imposant. Und sie stehen Lehrperson offen. Das Schweizer Urheberrecht erlaubt es, Texte, Bilder, Töne, Musikstücke, Illustrationen, Filme oder Software aus dem Internet im eigenen Unterricht verwenden. Immer vorausgesetzt, man verweist auf die Urheberin, den Urheber und der Inhalt bezieht sich auf das Unterrichtsthema. Eine komfortable Lösung, die im Klassenzimmer Vieles ermöglicht.

Doch was tun, wenn man das Material mit anderen Lehrpersonen austauschen möchte? Es online anbieten möchte, kostenlos oder kostenpflichtig? In diesem Fall lohnt es sich, bereits bei der Recherche auf gewisse Angaben zu achten.

Creative Commons statt starres Copyright

Schon eine klassische Bildersuche bei Google lässt sich heute mit dem Suchfilter zu den Nutzungsrechten eingrenzen. Dabei kann man neben urheberrechtlich geschützten Bildern auch solche suchen, die eine Weiterverwendung erlauben. Die Rede ist von den Creative-Commons-Lizenzen. 2001 gegründet, veröffentlicht die gleichnamige Non-Profit-Organisation verschiedene Lizenzverträge, mit denen Autorinnen und Autoren der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen. Auch in der Schweiz existiert ein Verein, der sich um die Entwicklung und die Verbreitung des Konzepts kümmert (creativecommons.ch).

Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons unterscheiden sich erheblich. Einige schränken relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass das Urheberrecht weitenteils entfällt. Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz "CC BY-SA", dann erlaubt er die Nutzung durch andere unter der Bedingung, dass man die Urheberschaft sowie die betreffende Lizenz angibt (BY: Namensnennung erforderlich). Darüber hinaus darf man das Werk weiterbearbeiten und publizieren, wenn man es in der veränderten Form unter derselben Lizenz veröffentlicht (SA: Share alike, Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Diese Lizenz verwendet unter anderem Wikipedia.

Openverse: Neue Suchmaschine

Eine Bildersuchmaschine, die ausschliesslich auf Creative-Commons-Lizenzen abstützt, ist Openverse. Ursprünglich unter dem Namen "CC Search" lanciert, kümmert sich seit Herbst 2021 die WordPress-Foundation um das Portal. Man sieht auf Anhieb, welche Lizenz für ein Bild gilt und man kann gezielt nach einzelnen Lizenzen, Dateiformaten, Bildgrössen oder Quellen filtern. Aktuell führt die Suchmaschine 600 Millionen Einträge auf, Tendenz steigend. (wordpress.org/openverse)

Wikimedia Commons ist die Mediendatenbank von Wikipedia. Die dort archivierten Medien – Grafiken, Fotos, Sounds, Videos – unterliegen einer CC-Lizenz (commons.wikimedia.org). Auch die Bilderdatenbank des Tiroler Bildungsservice bilder.tibs.at bietet mehr als 37'000 Fotos und Grafiken, die sich frei nutzen lassen (tibs.at). Eine Linksammlung zu Bildsuchmaschinen betreut die Medienwerkstatt der Lehrerinnenfortbildung Baden-Württemberg (bit.ly/3rKTtxe).

Beliebt bei Lehrpersonen sind Foto- und Medienportale wie Pixabay, Unsplash oder Pexels. Die verfügbaren Bilder lassen sich kostenlos herunterladen, teilweise auch ohne Quellen- oder Lizenzhinweise angeben zu müssen. Allerdings stehen die Bilder nicht unter einer CC-Lizenz. Vielmehr gelten für sie spezifische Bedingungen, die beispielsweise in der "Pixabay Lizenz", der "Pexels-Lizenz" oder der "Unsplash License" festgelegt sind und die gewisse Klauseln beinhalten. Für den eigenen Unterricht taugen diese, öffentliche oder kommerzielle Nutzungen sind nicht in jedem Fall eingeschlossen.

Und Lehrmittel?

Immer wieder heiss diskutiert wird die Frage, inwieweit Lehrpersonen aus Lehrmitteln kopieren dürfen. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV propagiert hierzu seine Kampagne „Fair kopieren! Urheberrecht achten.“ (fair-kopieren.ch). Diese vermittelt vier Faustregeln: Lehrpersonen sollten nur Ausschnitte aus Lehrmitteln kopieren, diese Kopien nur im eigenen Unterricht einsetzen, für den internen Gebrauch ausschliesslich im Intranet veröffentlichen und in Urheberrechtsfragen den Verlag konsultieren.

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