Lösungen gegen digitale Barrieren

1. November 2022
Lösungen gegen digitale Barrieren

Damit Informationen im Internet für alle Menschen zugänglich sind, muss der Zugang zu Websites verbessert werden. (Illustration: BC Gov Photos, CC BY-NC-ND 2.0)

Menschen mit einer Behinderung nutzen das Internet stärker als der Durchschnitt der Bevölkerung. Umso wichtiger, dass Informationen online für alle verständlich vorliegen. Stiftungen und Organisationen liefern Richtlinien und Anleitungen, wie digitale Medien zugänglicher werden.

Die Schrift zu klein, der Kontrast zu schwach, keine übersichtliche Struktur: Was beim Lesen von Texten dann und wann stört, ist für Menschen mit Sehbehinderung Dauerzustand. Der Inhalt lässt sich nur schwer entziffern, es ist umständlich, die Informationen zu erfassen. Damit Websites und digitale Angebote diese Fehler vermeiden, hat sich im Fachjargon der Begriff der "Barrierefreiheit" etabliert. Barrierefreie Webseiten sind zugänglich für sehbehinderte und blinde Menschen, die sich den Inhalt mit einem Bildschirmvorleseprogramm vorlesen lassen. Doch das Konzept greift tiefer. Es gilt für alle Menschen mit Behinderung – unabhängig ihrer Behinderungsart. Wer gehörlos oder motorisch eingeschränkt ist oder wer mit Lernschwierigkeiten kämpft, braucht spezielle Vorkehrungen. Das sind beispielsweise Videos mit Gebärdensprache oder Informationen in leichter Sprache.

Fachtagung steht bevor

Laut Statistiken des Bundes können 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung das Internet nur beschränkt nutzen, oft verbunden mit einem Einschnitt in die soziale Teilhabe. Es braucht aber nicht viel, um diesen Zugang zu verbessern. Die vier Prinzipen der Barrierefreiheit lauten: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Inhalte müssen so zur Verfügung stehen, dass man sie auf verschiedenen Wegen wahrnehmen kann - beispielsweise mithilfe von Vorlesesoftware, Hochkontrast-Einstellungen, Untertitelung oder Gebärdensprache. Die Komponenten und die Navigation müssen ohne Mausklick bedienbar sein, hier kommen assistierende Technologien zum Zug; sei es die Mundmaus, das Eye-Tracking oder die Sprachsteuerung. Handhabung und Information müssen verständlich sein. Und die Inhalte müssen robust funktionieren, wenn assistierende Technologien sie anzeigen.

Durch diese gemeinsam definierten Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) ist das Web zugänglich geworden - in der Praxis bleibt aber noch viel zu tun. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Unter dem Stichwort "E-Accessibility" fasst er barrierefreie digitale Kommunikation zusammen. Zudem organisiert das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EGBG) jährlich eine kostenlose Tagung zu E-Accessibility. Am 17. November findet die nächste Ausgabe statt.

Digitale Medien erleichtern Inklusion

Die Stiftung "Zugang für alle" vertritt die Anliegen der Barrierefreiheit in der Schweiz. Sie erarbeitet Richtlinien, bietet Ausbildungen an, vergibt Zertifikate und hält Checklisten und Tipps bereit (access-for-all.ch). Doch wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Powerpoint-Präsentation oder ein Textdokument barrierefrei erstellen will? Antworten und Anleitungen liefert das Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) in einer thematischen Zusammenstellung zur Barrierenfreiheit (szh.ch). Klar ist: Digitale Medien erleichtern die Inklusion. Sie lassen sich im Vergleich zur Tafel, Stift und Papier individueller einstellen. Damit das gelingt, müssen Tablets und Laptops, Programme sowie die Inhalte aufeinander abgestimmt sein. Hard- und Software bringen die Grundlagen mit, digitalen Lerninhalten hinken diesbezüglich hinterher.

Unter dem Stichwort "Universal Design for Learning" hat sich in den vergangenen Jahren eine internationale Stossrichtung entwickelt, digitale Lehrmittel so zu konzipieren, dass alle Lernenden sie brauchen können. Im Artikel "Neue Lehrmittel im universellen Design" erklärt Romain Lanners, Direktor des SZH, diese Idee und zeigt auf, und wo die Unterschiede zu traditionellen Lehrmitteln liegen, die sich an die Mehrheit der Lernenden richten (szh-csps.ch/z2020-10-02).

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